Verantwortungsvoll. Transparent. Rechtskonform.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich über unsere Datenschutzrichtlinien, AGB und rechtlichen Hinweise.
Impressum
Bechtel Kies & Recycling GmbH
Baslerstraße 200
DE-79713 Bad Säckingen
Tel +49 (0) 77 61 / 7024
Geschäftsführer: Michael Bechtel, Rudolf Szilagyi
Handelsregister: HRB 732360 - Amtsgericht Freiburg
Finanzamt: Waldshut-Tiengen
Steuer-Nummer: 20002/29393
USt.-ID-Nummer: DE451717419
Datenschutzerklärung gemäß Artikel 12 ff. DSGVO
§ 1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bechtel Kies & Recycling GmbH
Basler Straße 200
79713 Bad Säckingen
Telefon: +49 (0) 7761 7024
E-Mail: info@bechtel-bkr.de
Vertreten durch die Geschäftsführer: Michael Bechtel und Rudolf Szilagyi
§ 2 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies.
- zur Anbahnung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
- zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Vorschriften, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
- auf Basis berechtigter Interessen unsererseits oder Dritter erfolgt, sofern keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person entgegenstehen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), oder
- auf Grundlage einer erteilten Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erfolgt.
§ 3 Kategorien betroffener Personen und Datenarten
Verarbeitet werden insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- Kontaktdaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Vertrags- und Abrechnungsdaten
- Liefer- und Leistungsdaten
- Zahlungsdaten
- Korrespondenz (z. B. E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen)
Die Daten betreffen insbesondere Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Interessenten.
§ 4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Empfänger können insbesondere sein:
- Steuer- und Rechtsberater
- Behörden und öffentliche Stellen (im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen)
- IT- und Software-Dienstleister (z. B. Hosting, E-Mail-Kommunikation)
- Transportunternehmen und Logistikpartner
- Banken und Zahlungsdienstleister
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des Kapitels V DSGVO, insbesondere bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien.
§ 5 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (z. B. nach Handels- oder Steuerrecht), werden die betreffenden Daten für die Dauer der jeweiligen Frist gespeichert (in der Regel 6 bis 10 Jahre).
§ 6 Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Zur Wahrnehmung dieser Rechte können sich Betroffene jederzeit an den Verantwortlichen wenden.
Ferner besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO.
§ 7 Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung oder bei Anbahnung eines Vertrags ist die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten erforderlich. Ohne diese Daten ist der Abschluss oder die Durchführung des Vertrages unter Umständen nicht möglich.
§ 8 Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
§ 9 Verarbeitung personenbezogener Daten auf unserer Website
Beim Besuch unserer Website werden personenbezogene Daten nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der sicheren, stabilen und funktionalen Bereitstellung der Website) sowie – sofern erforderlich – auf Basis Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
§ 9.1 Server-Logfiles
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den Hosting-Provider automatisch folgende Informationen erfasst und temporär gespeichert:
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- abgerufene Seite / Datei
- übertragene Datenmenge
- Meldung über erfolgreichen Abruf
- Browsertyp und -version
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer-URL
Diese Daten sind technisch erforderlich, um die Website korrekt anzuzeigen und werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Die Daten werden regelmäßig nach spätestens 14 Tagen gelöscht.
§ 9.2 Kontaktformular
Wenn Sie uns über ein Kontaktformular kontaktieren, werden die dort eingegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen) bzw. auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9.3 Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und bestimmte Funktionen ermöglichen. Wir unterscheiden zwischen:
- Notwendigen Cookies: für den Betrieb der Seite erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
- Komfort- und Statistik-Cookies (z. B. Google Analytics): nur mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Beim erstmaligen Aufruf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, über das Cookie-Banner Ihre Einwilligung zu erteilen oder abzulehnen. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit über einen Link am Seitenende ändern.
§ 9.4 Webanalyse mit Google Analytics (optional)
Sofern eingesetzt, verwendet diese Website Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited. Google Analytics verwendet Cookies, um die Nutzung der Website zu analysieren. Die erzeugten Informationen werden in der Regel an Server von Google in den USA übertragen. Die IP-Adresse wird vor der Übermittlung anonymisiert.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Weitere Informationen: https://support.google.com/analytics/answer/6004245
§ 9.5 Eingebettete Inhalte und Dienste Dritter
Unsere Website kann Inhalte Dritter enthalten, z. B. Kartenmaterial von Google Maps oder Videos von YouTube. Beim Aufruf dieser Inhalte kann der Drittanbieter personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. IP-Adresse, Browserinformationen). Die Einbindung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung über das Cookie-Management.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und dem Käufer (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sand, Kies, Splitt, Ersatz- & Recyclingbaustoffen, Betonprodukten und anderen Baustoffen und Schüttgütern (im Folgenden „Ware“ genannt).
- Einzelne Regelungen, die ausschließlich für Unternehmer im Sinne des §14 BGB gelten, sind unterstrichen.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn wir, in Kenntnis der AGB des Kunden, die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung oder durch Erteilung eines Lieferscheins oder Rechnung zustande.
- Für die richtige Auswahl der Ware und Menge ist allein der Kunde verantwortlich. Es gelten die jeweiligen Preislisten.
- Angaben zur Ware in Form von mündlichen Angaben, Mustern und Prosekten, vermitteln keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware. Sie liefern lediglich Anhaltspunkte für die durchschnittliche Warenbeschaffenheit, sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Zusage über die Beschaffenheit wird nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet, sein.
- Vertragsinhalt ist allein der Inhalt des schriftlich geschlossenen Vertrages einschließlich unserer AGB. Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind rechtlich unverbindlich.
- Für Ergänzungen oder Änderungen so geschlossener Verträge oder unserer AGB sind ausschließlich nur unser/e Geschäftsführer oder Prokuristen berechtigt.
§ 3 Lieferung und Abnahme
- Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Kunden nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
- Sämtliche Liefer- bzw. Kaufverträge stehen unter dem Vorbehalt unserer uneingeschränkten Lieferfähigkeit.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an not-
wendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Über Liefererschwernisse oder Lieferverzögerungen werden wir den Kunden unverzüglich informieren. - Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben haftet der Kunde. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Lieferfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt eine ausreichend befestigte, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbare Zufahrt voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Kunde hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertreten müssen.
- Eine Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgn können. Ist der Kunde Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt.
- Bei verzögerter, verspäteter, verweigerter, oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Kunde, unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises, zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verzögerung, Verspätung, Verweigerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertreten müssen.
- Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Kunden bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen.
- Gemäß § 126, Abs. 3 BGB ersetzt die elektronische Form der Unterschrift des Lieferscheins die schriftliche Form.
§ 4 Lieferfähigkeitsklausel und Höhere Gewalt
- Sind wir aus technischen Gründen, z.B. wegen Ausfall eines Werkes oder von Teilen eines Werkes, aus witterungsbedingten Gründen oder aufgrund von Lieferproblemen bei Vorlieferanten oder Dienstleistern nicht lieferfähig, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten. Im Fall der Anzeige einer Nichtverfügbarkeit steht dem Kunden ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu.
- Bei Ereignissen und Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches, wie z.B. Krieg, Pandemie etc., welche die Verfügbarkeit von Waren oder Dienstleistungen reduzieren, sind wir für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Ereignisse und Umstände das Geschäft unwirtschaftlich machen oder bei Vorlieferanten/ Dienstleistern vorliegen. In diesem Fall haben wir einen Anspruch auf Anpassung der Geschäftsgrundlage. Wir werden den Kunden unverzüglich über solche hindernden Umstände informieren.
§ 5 Gefahrenübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die Ware das Werksgelände verlässt.
- Bei Anlieferung der Ware durch uns, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Lieferfahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zu der vereinbarten Anlieferstelle zu fahren
§ 6 Mängelansprüche
- Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. Dies setzt eine Überprüfung des Lieferscheins bzgl. Sorte, Menge und Adressaten vor dem Entladen voraus. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Monats ab Anlieferung zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
- Gegenüber Unternehmern entfällt die Haftung für Mängel, wenn der Kunde oder die nach Ziff. 3.4. zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unsere Ware in irgendeiner Art verändert, mit anderen Stoffen vermengt oder die Ware verändern oder vermengen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderung oder Vermengung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
- Identifiziert der Kunde einen Mangel, hat er die Ware mangelbelastet zu lassen und uns die Möglichkeit der Nachprüfung einzuräumen.
- Proben der Ware gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in der Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß entnommen und behandelt worden sind.
- Für uns unvermeidbare Verunreinigungen, die sich auf die Verwendbarkeit der Ware für die vertraglich vereinbarten Zwecke nicht auswirken, stellen keinen Mangel dar.
- Wegen eines Mangels kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Kunden nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Die Vorschriften des § 445a Abs. 1 und Abs. 2 BGB werden im Rahmen rein unternehmerischer Lieferketten - also Lieferketten, an deren Ende kein Verbraucher steht - jeweils abbedungen.
§ 7 Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
- Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf Schadensersatz in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 8 Verjährung
Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, verjähren spätestens zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
§ 9 Sicherungsrechte
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z. B. Zinsen, Wechselkosten) unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Kunden haben, unser Eigentum. Der Kunde darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
- Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden zu einer beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Kunden schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass unser Kunde durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an diesem Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9) zum Wert anderer Sachen. Unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 fort.
- Der Kunde tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.
- Für den Fall, dass der Kunde unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 650e,650f BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Kunden hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
- Für den Fall, dass der Kunde an uns abgetretene Forderungen einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
- Der Kunde darf seine Forderung gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Waren (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
- Der Kunde hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Kunde hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen.
- Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
- Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %.
- Auf Verlangen des Kunden werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderungen um 10 % übersteigt.
§ 10 Anlieferung auf unsere Erddeponien
- Für sämtliche Anlieferungen von Bodenmaterialien auf unsere Erddeponien gilt ergänzend die jeweils aktuelle Fassung der Deponieordnung der Bechtel Kies und Recycling GmbH.
- Die Deponieordnung regelt insbesondere die zulässigen Materialarten, Anlieferbedingungen, Prüf- und Deklarationspflichten, Verhaltensregeln auf dem Deponiegelände sowie die Haftung bei Fehlanlieferungen oder Verstößen.
- Die Deponieordnung liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus, wird auf Wunsch ausgehändigt und ist Teil des Vertragsverhältnisses. Mit jeder Anlieferung erkennt der Kunde die Geltung der Deponieordnung verbindlich an.
- Wir behalten uns vor, Anlieferungen abzulehnen, wenn sie nicht den Vorgaben der Deponieordnung oder öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen. Etwaige hierdurch entstehende Kosten (z. B. Rücktransport, Entsorgung, Reinigung) trägt der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
§ 11 Preis- und Zahlungsmodalitäten
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Erhöhungen der Lohn- oder Materialkosten, sowie Preiserhöhungen bei Zusatzstoffen, Zusatzmitteln, Fracht, Dieselund Mautkosten oder aufgrund von neuen gesetzlich oder behördlich angesetzten Abgaben oder Gebühren. Ist der Kunde Verbraucher, können wir die Preisanpassung nur verlangen, soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.
- Bei Schüttgütern und angelieferten Bodenmaterialien gilt das im Rahmen der Verwiegung auf unserer amtlich geeichten Waage ermittelte Gewicht. Beim Verkauf von Stückgut (z. B. Betonprodukte, Palettenware) erfolgt die Abrechnung nach Stückzahl, Maß oder Einheit gemäß Lieferschein.
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
- Ist der Kunde Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Kunden, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
- Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
- Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
- Ist der Kunde Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit.
§ 12 Datenverarbeitung
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – insbesondere der DSGVO und des BDSG – waren-, auftrags- und personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, Auftragsbearbeitung und Kundenbetreuung speichern, verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, sofern dies zur Vertragserfüllung oder -abwicklung erforderlich ist.
- Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die unter www.bechtel-bkr.de/datenschutz einsehbar ist oder auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt wird.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Ausschluss des UN-Kaufrecht
- Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung.
- Gerichtstand ist der Sitz unserer Verwaltung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 14 Nichtgigkeitsklausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Verweise und Links
Diese Website enthält direkte und indirekte Verweise („Links“) auf externe Internetseiten Dritter.
Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden diese Seiten sorgfältig auf mögliche Rechtsverstöße überprüft; rechtswidrige Inhalte waren dabei nicht erkennbar.
Die Bechtel Kies & Recycling GmbH hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung sowie auf die Inhalte der verlinkten externen Seiten.
Aus diesem Grund übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung für die dort bereitgestellten Informationen und distanzieren uns ausdrücklich von sämtlichen Inhalten, die nach der Verlinkung verändert wurden.
Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website gesetzten Links und Verweise sowie für Inhalte Dritter, die über interaktive Elemente (z. B. Kommentare, Downloads oder eingebettete Medien) zugänglich sind.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Sollten Sie auf rechtswidrige oder problematische Inhalte aufmerksam werden, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung – betroffene Links werden unverzüglich entfernt.
Urheberrecht
Sämtliche Inhalte dieser Website – insbesondere Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts und Strukturen – sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte daran liegen bei der Bechtel Kies & Recycling GmbH oder bei denjenigen, die der Bechtel Kies & Recycling GmbH entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt haben.
Die Nutzung der Inhalte ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet. Eine vorübergehende Speicherung oder das Ausdrucken einzelner Seiten ist ausschließlich zu internen, nicht kommerziellen Zwecken erlaubt.
Jede darüber hinausgehende Verwendung – insbesondere das Kopieren, Bearbeiten, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen oder Weitergeben an Dritte – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Bechtel Kies & Recycling GmbH untersagt.
Wenn Sie Inhalte unserer Website verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an:
Bechtel Kies & Recycling GmbHlus mus mauris. Purus faucibus ornare suspendisse sed.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und regelmäßig überprüft. Die Bechtel Kies & Recycling GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Alle Angaben verstehen sich als allgemeine Informationen ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie irgendeiner Art. Änderungen oder Ergänzungen können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Technische Risiken & Schadsoftware
Die Bechtel Kies & Recycling GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Nutzung dieser Website oder durch das Herunterladen von Daten entstehen könnten.
Insbesondere liegt es in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer, geeignete Schutzmaßnahmen gegen Viren, Malware oder andere schädliche Programme zu treffen, die über externe Websites oder Server verbreitet werden könnten.
Sicherheitshinweis zum E-Mail-Verkehr
Bitte beachten Sie, dass die Datenübertragung im Internet – insbesondere bei der Kommunikation per E-Mail – Sicherheitslücken aufweisen kann.
Ein vollständiger Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sensible oder vertrauliche Informationen sollten daher nicht per E-Mail übermittelt werden.
